FAQ

FAQ

Was brauche ich als Teilnehmer für den Unterricht?

Einen Ordner, einen (Noten)block für Mitschriften im Unterricht, möglichst ein eigenes spielfähiges Instrument zum Trainieren und vor allem anderen:

Spaß an der Musik und ein bisschen Ausdauer.


Muss ich mein Instrument zum Unterricht mitbringen?

Sinnvoll ist das, wenn das Instrument transportfähig und der|die Musiker|in stark genug ist (z.B. bei Gitarren). Ganze Schlagzeuge, Verstärker oder Klaviere muss aber niemend durch die Gegend schleppen, die haben wir in der Schule... ;-)


Was ist mit Lehrmaterial?

Lehrmaterial also Kurse in gedruckter Form sind, soweit für den Unterricht benötigt, vom Teilnehmer anzuschaffen. 

Soweit es sich um grundlegende Notationen handelt, die im Unterricht erarbeitet werden (z.B. Akkord-Diagramme, Skalendiagramme, Tonleitern) können diese im Unterricht mitgeschrieben werden.

Unter Download stehen hierfür auch Vordrucke für Tabulaturen, Akkorddiagramme, und Skalendiagramme zum Ausdrucken bereit.


Können wir Kopien einzelner Stücke bekommen?

Grundsätzlichist das Kopieren (und der Begriff "Kopieren" ist SEHR weit gefasst) von Noten durch das Urheberschutzrecht gesetzlich verboten. ABER: Seit August 2020 können und dürfen wir Noten einzelner Stücke kopieren. Möglich macht das die "Noten-Flatrate" der GEMA. In 2020 wird die Gebühr mit der vorläufigen Senkung der Mehrwertsteuer verrechnet. Ab 2021 wird sie mit dem aktuellen Satz (zur Zeit €1,19 pro Teilnehmer und Monat) gesondert berechnet.


Wie lange laufen die Verträge?

Bei der Roadhouse Academy werden Semester-Verträge geschlossen.

Die Semester orientieren sich in der Unterrichtsdauer an den Schulhalbjahren in NRW und laufen vom Ende der Sommerferien bis zur Woche der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (Sommersemester) bzw. von der Woche nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum Beginn der Sommerferien.

Buchungs- und vertragsmäßig läuft das Sommersemester vom 1.August bis 31.Januar und das Wintersemester von 1.Februar bis 31.Juli.

Vorteil: Es gibt klare und eindeutige Vertragsdaten und feste Termine für eine mögliche Kündigung.


Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Man kann zwei Wochen vor Semesterende schriftlich kündigen. Also zum Ende Januar oder zum Ende Juli. Wird nicht gekündigt, geht‘s automatisch für einen Monat weiter. Danach ist die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende.


Was passiert, wenn sich die Gruppenstärke  ändert?

Ändert sich die Gruppenstärke, werden im darauf folgenden Monat auch die Beiträge auf die neue Gruppenstärke angepasst.


Warum muss ich eine Stunde bezahlen, die ich nicht genommen habe?

Der Dozent steht für Dich parat bereitet die Stunden vor und hält den Termin frei. Der Raum ist reserviert, kostet Miete und wird geheizt (komm jetzt nicht mit Sommer - da sind Ferien) Das sind alles Faktoren, die Geld kosten und für die der Unterrichtsbeitrag auch hergenommen wird.

Oder halt Currywurst-Prinzip:

Du bestellst ja auch keine Currywurst und verlangst das Geld zurück, weil Du sie nicht gegessen hast.


Was passiert, wenn ich wegen Krankheit nicht an den Stunden teilnehmen kann?

Bei Krankheit muss bei Vorlage eines Attestes (eine Kopie reicht!) nicht bezahlt werden. Eine Erstattung von Unterrichtsbeiträgen wird am Ende des jeweiligen Semesters von uns gebucht. Die Erstattung bezieht sich dabei auf die Stunden, die ab der Vorlage des Attestes nicht genommen werden können. Eine nachträgliche Erstattung wird nicht vorgenommen.


Warum müssen in den Ferien Beiträge gezahlt werden, obwohl gar keine Stunden gegeben werden?

Das Schöne vorab: Du bezahlst nur die Stunden, die Du auch gebucht hast.


Ein Semester läuft sechs Monate (Aug.-Jan. + Feb.-Juli)

und umfasst 18 Unterrichtseinheiten.

Manchmal auch ein oder zwei Stunden mehr.

Für die wird dann aber nix extra berechnet.

Vorteil für Dich.


Die 18 Stunden werden  gleichmäßig über das  Semester  verteilt:

18 durch 6 macht 3. So bezahlst Du jeden Monat drei Stunden.

Beispiel Solo-Unterricht im M12 Vertrag: pro Unterrichtseinheit  29 € x 3 =  87 €.

In ferienfreien Monaten werden  aber  vier Stunden gegeben.  Je nach Konstellation auch fünf.  Das gleicht die Rechnung aus.

                                 


Warum wird keine genaue Abrechnung für jeden Monat durchgeführt?

Bei monatlichen Einzelabrechnungen kommen wir auf bis zu sechs verschiedene Abrechnungsergebnissen pro Schüler. Wenn wir diese Abrechnung für 4 Räume, 5 Tage und für den Solo-, Duo- und den Gruppen-Unterricht führen würden, müßten wir einen Verwaltungsaufwand betreiben, der die Unterrichtsbeiträge unverhältnismäßig verteuern würde.

Die oben beschriebene Durchschnittswertberechnung hat sich in der Praxis bewährt.

So geben wir den Vertrag und die Lastschriftdaten einmal ein und müssen diese bis zu einer Vertragsänderung oder Kündigung nicht mehr anfassen.

Das spart Kosten, hält den Arbeitsaufwand gering und wir können uns auf die Musik  konzentrieren.

Und das macht in der Musikschule doch Sinn, oder?


Wie lange dauert es, bis ich (oder mein Kind)  spielen kann?

Oft gestellte Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt.  Natürlich gibt es so was wie   Begabung und Talent. Die spielen zwar eine Rolle,  sind aber, wie so oft,  überbewertet.

Nehmen wir als Beispiel mal einen Azubi:

Der braucht drei Jahre bis zur  Abschlussprüfung. In dieser Zeit war er oder sie etwa fünfeinhalbtausend (!) Stunden in Betrieb und Berufsschule.

(52 Wochen/Jahr  - 6 Wochen Urlaub = 46 Wochen x 3 Jahre x 40 Stunden = 5520 Stunden)

Der Vergleich hinkt aber – bei uns geht es schneller.  ;-)